Was wir wollen

Das Ziel der Bürgerinitiative ist die Schaffung einer für Fußgänger/Gruppen sicheren Verkehrssituation entlang der Landstraße L 408/Eschbachtal zwischen „Preyersmühle“ und „Zurmühle“.

Das Ziel der Bürgerinitiative ist die Schaffung einer für Fußgänger/Gruppen sicheren Verkehrssituation entlang der Landstraße L 408/Eschbachtal zwischen „Preyersmühle“ und „Zurmühle“.

Die Initiative strebt eine Reduzierung der zur Zeit aufgrund von Straßenschäden geltenden 70 km/h im Bereich zwischen „Preyersmühle“ und der Einmündung der K8/“Pohlhausen“ auf 50 km/h an, indem die innerörtliche Zugehörigkeit mittels des Versetzens der Ortsein- und -ausgangstafeln in Höhe der Hauses Preyersmühle Nummer 23, 42929 Wermelskirchen, bis zur Abzweigung der K8 (Pohlhausen), 42929 Wermelskirchen, erfolgt.

(
durchgehende & gestrichelte Rote Linie auf dem Bild.)

Wir hätten aber auch nichts dagegen, wenn von der Preyersmühle unabhängige Ortseingang- und Ortsausgangsschild aufgestellt würden.

(durchgehende Rote Linie auf dem Bild.)

Wir begründen diese Forderung damit, dass es sich aufgrund der hohen Anzahl der Objekte um eine geschlossene Ortschaft handelt. Denn lt. dem Verwaltungsgericht Braunschweig * „beginne diese bereits dort, wo eine zusammenhängende, von der Straße aus erkennbarer Bebauung vorliege, aus der sich „ortstypische Verkehrsgefahren“ ergeben können und die an die Straße angebunden sei. (…)Trotz unbebauter Grundstücke könne eine geschlossene Ortschaft vorliegen, wenn von diesen selbst Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs ausgehen, wie sie für innerörtliche Straßen typisch sind.“

Zudem sollte die Einhaltung der Geschwindigkeit mit einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage sichergestellt werden. Dieser Vorschlag stammt vom stellv. Bürgermeister Remscheid/Süd, der mit uns einen kurzen Spaziergang entlang der Straße gewagt hat.

Des Weiteren fordert die Bürgerinitiative „Sicheres Eichbachtal“ einen von der „Preyersmühle“ bis zum Ortsbereich „Zurmühle“ (ca. 1,8 km)  reichenden, von der Straße getrennten, ebenerdigen Gehstreifen, der diesen Namen auch verdient!
(Blaue Linie auf dem Bild)

Auf die Initiative einer Anwohnerin um die Jahrtausendwende hin entstand ein kurzer TV-Beitrag, der die prekäre Verkehrssituation aufzeigte und in der „Lokalzeit“ im WDR gesendet wurde.
Doch statt einer Geschwindigkeitsbeschränkung oder gar einem Gehweg, hat man es sich sehr einfach gemacht: man zweigte für die Fußgänger max. ca. 50 cm der Straße mit einem neuen Randstreifen rechtsseitig in Richtung „Preyersmühle“ ab und entfernte in großen Teilen den Mittelstreifen (siehe linkes Foto).

 

Dieser „Gehstreifen“, den die Anwohner fortan benutzen durften, wächst innerhalb kurzer Zeit nach der Mahd im Frühjahr weit über den Rand hinaus zu (u.A. schnell wachsender japanischer Staudenknöterich), so dass man dann doch auf der Straße gehen muss. Davon abgesehen ist er so schmal, dass eine erwachsene Person kein Kind neben sich an der Hand führen kann – ganz abgesehen von einem Kinderwagen.
Die zweispurige Fahrbahn ist für das gleichzeitige Passieren von zwei Fahrzeugen (PKW, Kleinlaster, LKW und Traktoren) zuzüglich eines Fußgängers oder Radfahrers und unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes zu schmal, so dass eines der Fahrzeuge zwangsläufig anhalten müsste. Leider tun dies nur wenige.
Diese, durch ein hohes Verkehrsaufkommen häufige Situation, bedeutet stets eine unzumutbare und  verantwortungslos hohe Gefahr für Fußgänger/Gruppen!


Das Foto rechts ein Beispiel, wie der Gehstreifen aussehen könnte.